17.01.2026
EKR TV-L: Warnstreikfreigabe vom 17.01. bis 11.02.2026
Die 2. Verhandlungsrunde blieb ergebnislos. Bis zur Abschlussrunde Mitte Februar muss es jetzt bundesweit ungemütlich für die Arbeitgeber werden. Vom 17.01.2026 bis einschließlich 11.02.2026 gibt es deshalb eine Warnstreikfreigabe für Beschäftigte im Landesdienst.
Die Freigabe umfasst alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L, TV-L-Forst, Pkw-Fahrer-TV-L, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden, Praktikanten sowie dual Studierende nach dem TVA-L (BBiG, Pflege, Gesundheit), TVPrakt-L sowie TVdS-L sind von dieser Streikfreigabe ebenfalls umfasst. Bei einer Streikteilnahme von Auszubildenden ist zu beachten, dass in den meisten Berufsausbildungsordnungen eine maximale Anzahl von Fehltagen geregelt ist, die noch zur Ablegung der Abschlussprüfung berechtigen. Streiktage werden zu diesen Fehltagen gerechnet. An Berufsschultagen kann nicht gestreikt werden, da Schulpflicht besteht.
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