Über uns 17.03.26
Alles Gute zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit – Happy World Social Work Day!

Der „World Social Work Day“, der von der International Federation of Social Workers (IFSW) ausgerufen wird, erinnert uns jedes Jahr daran, dass wir...

DBSH Bayern 16.03.26
Herzliche Einladung zum neuen Format: FLINTA* Stammtisch

Die DBSH Frauen* laden hiermit zum regelmäßigen, digitalen FLINTA* Stammtisch ein. Wir wollen euch einen Rahmen bieten für ein niedrigschwelliges...

Sozial- und Fachpolitik 16.03.26
DBSH lehnt Kinderschutzmeldungen als neue Sanktion in der Grundsicherung ab

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) lehnt die automatisierte Informationspflicht von Jobcentern an Jugendämter bei...

17.01.2026

EKR TV-L: Warnstreikfreigabe vom 17.01. bis 11.02.2026

Die 2. Verhandlungsrunde blieb ergebnislos. Bis zur Abschlussrunde Mitte Februar muss es jetzt bundesweit ungemütlich für die Arbeitgeber werden. Vom 17.01.2026 bis einschließlich 11.02.2026 gibt es deshalb eine Warnstreikfreigabe für Beschäftigte im Landesdienst. 

Die Freigabe umfasst alle Tarifbeschäftigten, die unter das verhandelte Tarifrecht (TV-L, TV-L-Forst, Pkw-Fahrer-TV-L, TV ITDZ) fallen. Die Auszubildenden, Praktikanten sowie dual Studierende nach dem TVA-L (BBiG, Pflege, Gesundheit), TVPrakt-L sowie TVdS-L sind von dieser Streikfreigabe ebenfalls umfasst. Bei einer Streikteilnahme von Auszubildenden ist zu beachten, dass in den meisten Berufsausbildungsordnungen eine maximale Anzahl von Fehltagen geregelt ist, die noch zur Ablegung der Abschlussprüfung berechtigen. Streiktage werden zu diesen Fehltagen gerechnet. An Berufsschultagen kann nicht gestreikt werden, da Schulpflicht besteht.

Du bist DBSH-Mitglied und möchtest an einer Warnstreikaktion im Rahmen der Einkommensrunde TV-L teilnehmen? Dann melde dich hier