Junger DBSH 31.10.25
Ausgeschlossen – aber nicht leise: Unsere Kritik an der Praxisbörse der HTWK Leipzig

<small class="">Zum zweiten Mal in Folge wurde dem Jungen DBSH Sachsen – die Teilnahme an der Praxisbörse der HTWK Leipzig verweigert. Die Begründung:...

30.10.25
Stadtstaatenzulage: Tarifeinigung

In der Nacht zum 29. Oktober 2025 konnten sich die Tarifvertragsparteien und die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nach langen, intensiven...

DBSH Bayern 24.10.25
(Vor)adventliche Feier am Freitag, 28. November 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

die Tradition der Adventlichen Feier im DBSH Bayern wollen wir wieder beleben...

17.10.2025

DBSH Stellungnahme: Schweigepflicht ist kein Verbrechen

Vertreter*innen des DBSH waren während der Berufungsverhandlung gegen drei Sozialarbeitende im Landgerichts Karlsruhe anwesend und beobachteten mit wachsender Sorge, wie erneut deutlich wurde, dass das fehlende gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende eine massive berufsethische und rechtliche Schieflage erzeugt.

Sozialarbeitende sind nach geltendem Recht Berufsgeheimnisträger*innen, doch im Gegensatz zu Ärzt*innen, Psycholog*innen oder Journalist*innen haben sie kein gesetzlich garantiertes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO).
Diese Lücke ist einzigartig – und sie widerspricht der Logik des Berufsgeheimnisschutzes selbst:
Wer eine gesetzlich anerkannte Schweigepflicht trägt, muss auch das Recht haben, diese vor Gericht zu wahren.

Das aktuelle Verfahren zeigt exemplarisch, wie brüchig dieser Schutz ist.
Wenn Sozialarbeitende gezwungen werden, die Schweigepflicht zu brechen, zerstört das Vertrauen, auf dem jede professionelle Hilfe beruht.
Der DBSH fordert daher unmissverständlich: Das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende muss gesetzlich verankert werden – dauerhaft, eindeutig und bundeseinheitlich.

Zur vollständigen Stellungnahme des DBSH geht es hier