DBSH Saarland 16.12.25
Jahresrückblick und Weihnachtsgruß 2025

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Diverse,

schon wieder geht ein Jahr mit seinen Höhen und Tiefen zu Ende. Blicken wir kurz auf die Ereignisse...

Über uns 15.12.25
Die neue FORUM sozial ist da!

Der Sozialpädagoge Hans Thiersch nannte die Soziale Arbeit Anfang der 2000er Jahre einen “Spagat zwischen unauflösbaren Widersprüchen, zwischen Macht...

DBSH Saarland 15.12.25
DBSH Landesverband Saar präsent beim Fachtag 2025

Der Fachtag stand in diesem Jahr unter dem Motto „NACHHALTIG statt weiter so!!! – Ethische Fragen zur Entwicklung des politischen Planens und Handelns...

17.10.2025

DBSH Stellungnahme: Schweigepflicht ist kein Verbrechen

Vertreter*innen des DBSH waren während der Berufungsverhandlung gegen drei Sozialarbeitende im Landgerichts Karlsruhe anwesend und beobachteten mit wachsender Sorge, wie erneut deutlich wurde, dass das fehlende gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende eine massive berufsethische und rechtliche Schieflage erzeugt.

Sozialarbeitende sind nach geltendem Recht Berufsgeheimnisträger*innen, doch im Gegensatz zu Ärzt*innen, Psycholog*innen oder Journalist*innen haben sie kein gesetzlich garantiertes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO).
Diese Lücke ist einzigartig – und sie widerspricht der Logik des Berufsgeheimnisschutzes selbst:
Wer eine gesetzlich anerkannte Schweigepflicht trägt, muss auch das Recht haben, diese vor Gericht zu wahren.

Das aktuelle Verfahren zeigt exemplarisch, wie brüchig dieser Schutz ist.
Wenn Sozialarbeitende gezwungen werden, die Schweigepflicht zu brechen, zerstört das Vertrauen, auf dem jede professionelle Hilfe beruht.
Der DBSH fordert daher unmissverständlich: Das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende muss gesetzlich verankert werden – dauerhaft, eindeutig und bundeseinheitlich.

Zur vollständigen Stellungnahme des DBSH geht es hier