DBSH Saarland 28.05.26
DBSH LV Saar gratuliert Maria Köhler

Anlässlich des 80sten Geburtstag von Maria Köhler kamen Dr. Claudia Wiotte-Franz und Michael Leinenbach ins Bergmannsheim nach Ensdorf zum...

DBSH Saarland 25.05.26
Einladung zum SAK-Talk 2026 – „Kinderarmut und Schule“ am 26.06.2026

Der SAK Talk befasst sich mit dem Thema: "Kinderarmut und Schule“

DBSH Hamburg 22.05.26
Einladung: Mitgliederversammlung LV Hamburg

Liebe Kolleg*innen,

herzliche Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung des DBSH Landesverband Hamburg.
Anlass:  Mitgliederversammlung &...

16.03.2026

Von: Funktionsbereich Armut

DBSH lehnt Kinderschutzmeldungen als neue Sanktion in der Grundsicherung ab

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) lehnt die automatisierte Informationspflicht von Jobcentern an Jugendämter bei Leistungsminderung im SGB II infolge von Meldeversäumnissen ab.

Eine Meldung zur Kindeswohlgefährdung aufgrund von drei nicht wahrgenommenen Terminen im Jobcenter ist nicht verhältnismäßig. Zwar sollen Härtefälle betrachtet werden, aber was bedeutet dies genau? Welche Auswirkungen wird diese Gesetzesänderung auf Familien haben, die ohnehin schon am Existenzminimum und im Stigma der Armut leben? Ihnen wird durch eine Kinderschutzmeldung automatisch unterstellt, nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen zu können, mit weiterreichenden Konsequenzen.

Zur vollständigen Stellungnahme des Funktionsbereich Armut geht es hier.