09.08.26
Queere Jugendarbeit braucht Zukunft: Lambda retten!

Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. steht weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. Durch die Streichung der zentralen Bundesförderung ist nicht nur die...

DBSH Berlin 05.08.26
Stellenausschreibung: Werde Teil unseres Teams!

Von September 2026 bis November 2027 möchten wir mit Dir gemeinsam unseren Berufskongress vorbereiten. Wir freuen uns, wenn Du in Berlin oder Umgebung...

Junger DBSH 02.08.26
In Gedenken an Silvia Staub-Bernasconí

Der DBSH trauert um Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi

Mit dem Tod von Silvia Staub-Bernasconi verliert die Soziale Arbeit eine ihrer bedeutendsten...

16.03.2026

Von: Funktionsbereich Armut

DBSH lehnt Kinderschutzmeldungen als neue Sanktion in der Grundsicherung ab

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) lehnt die automatisierte Informationspflicht von Jobcentern an Jugendämter bei Leistungsminderung im SGB II infolge von Meldeversäumnissen ab.

Eine Meldung zur Kindeswohlgefährdung aufgrund von drei nicht wahrgenommenen Terminen im Jobcenter ist nicht verhältnismäßig. Zwar sollen Härtefälle betrachtet werden, aber was bedeutet dies genau? Welche Auswirkungen wird diese Gesetzesänderung auf Familien haben, die ohnehin schon am Existenzminimum und im Stigma der Armut leben? Ihnen wird durch eine Kinderschutzmeldung automatisch unterstellt, nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen zu können, mit weiterreichenden Konsequenzen.

Zur vollständigen Stellungnahme des Funktionsbereich Armut geht es hier.