DBSH Nordrhein-Westfalen 24.07.25
DBSH-NRW: Geplantes Aus von kombabb ist ein Schlag gegen Inklusion und Bildungszugang

Mit großer Sorge und deutlicher Kritik nimmt der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit – Landesverband NRW (DBSH NRW) zur Kenntnis, dass die...

DBSH Nordrhein-Westfalen 24.07.25
Stellungnahme des DBSH Landesverband NRW zur wissenschaftlichen Eigenständigkeit der Disability Studies

Als berufs- und fachpolitischer Verband, der sich für eine inklusive und menschenrechtsbasierte Gesellschaft engagiert, betrachten wir die Disability...

15.07.2025

Von: DBSH Bund

Anerkennungsgesetz: Unsere Position zur geplanten Novellierung des hessischen SozBaG

Hessen hatte bereits im Rahmen der Novellierung eine Rückmeldung eingeholt. Nun lag seit 14.05.2025 der Änderungsentwurf vor und wir sind aufgerufen, hier Stellung zu beziehen.

Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat in 2024 mit der Evaluierung der hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozBaG) begonnen und auch uns bereits um Rückmeldung in diesem Rahmen gebeten. Wir hatten bereits im Dezember hierzu ausführlich Stellung bezogen. Von diesen Empfehlungen zur Weiterentwicklung lässt sich nun allerdings kaum etwas im Änderungsentwurf wieder finden. 

Stattdessen: Eine geplante Öffnung der Studiengänge, welche berechtigt sind, die staatliche Anerkennung verliehen zu bekommen. So bezeichnet der Entwurf “vergleichbare Studiengänge”, welche berechtigt sein sollen, die staatliche Anerkennung zu verleihen. Eine nähere Ausführung, was genau dies bedeuten soll oder welche “vergleichbaren Studiengänge” damit gemeint sein sollen, wird nicht näher ausgeführt. Stattdessen zieht sich das Ministerium darauf zurück, dass die Vergabe an Kriterien geknüpft und nicht der Name des Studiengangs entscheidend sei. Wir sind empört!

Diese geplante, angebliche rein redaktionelle Änderung stellt eine Öffnungsklausel dar, um beliebigen anderen Studiengängen zu ermöglichen, eine Berechtigung zur Vergabe der staatlichen Anerkennung für Sozialarbeiter*innen zu beanspruchen. Dieser Vorschlag untergräbt ganz klar den landesrechtlich sichergestellten berufsrechtlichen Schutz, denn wo Soziale Arbeit drauf steht, muss auch Soziale Arbeit drin sein - und umgekehrt. Das Vordringen grundständig unterschiedlicher, aber angeblich vergleichbarer Studiengänge ist sehr klar zurück zu weisen. 

Unsere ausführliche Stellungnahme findet sich hier: 
Stellungnahme zur geplanten Novellierung des hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetzes (14.07.2025)

Weiter findet sich eine gemeinsame Stellungnahme von Bundesarbeitsgemeinschaft der Praxisreferate an Hochschulen für Soziale Arbeit (BAG Prax), des Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH), der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) und des Fachbereichstags Sozialer Arbeit (FBTS) findet sich zudem hier: 
Gemeinsame Stellungnahme BAG Prax, DBSH, DGSA & FBTS (10.07.2025)