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15.04.2026

Von: Senior*innen DBSH

Stellungnahme des Senior*innen-DBSH zu Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat wichtige Impulse zur Vereinfachung des steuerfinanzierten Sozialleistungssystems vorgelegt. Ziel des Reformkonzepts ist es, Bürger*innen zu entlasten, die Verwaltung zu vereinfachen und die Digitalisierung im Sozialstaat voranzubringen.

Vor diesem Hintergrund nimmt der Vorstand des Senior*innen-DBSH Stellung zu den zentralen KSR-Empfehlungen:

  1. Die von der Kommission vorgeschlagene Zusammenlegung zu einem einheitlichen Sozialsystem sehen wir positiv. Es ist in der Tat eine Zumutung für potenzielle Antragsteller*innen, sich in den unterschiedlichen Sozialleistungen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zurechtzufinden. Hilfreich ist für die unterschiedlichen Antragsteller*innen ein einheitlicher Einkommensbegriff. Eine Zusammenlegung der Sozialleistungen und ein einheitlicher Einkommensbegriff würden die Soziale Arbeit von bürokratischen Tätigkeiten entlasten und so mehr Raum für die Beratungs- und Unterstützungsarbeit für Klienten*innen schaffen.

Auch den Vorschlag zur Stärkung der persönlichen Beratung durch gebündelte Erstanlaufstellen für möglichst alle Sozialleistungen unterstützen wir. Dies wäre eine Erleichterung für die Betroffenen. 

  1. Eine Vereinheitlichung weiterer zentraler Rechtsbegriffe wird begrüßt.
  2. Eine Pauschalisierung von Leistungen auch in der Existenzsicherung ist zu begrüßen, weil sie die Eigenverantwortung von Transferempfänger*innen stärkt. Diese Leistungen müssen aber an die Realität angepasst sein.
  3. Die Empfehlung, grundsätzlich flexiblere Möglichkeiten zu schaffen, Leistungen über Monate hinweg zu verrechnen und insbesondere Einkommen und Guthaben einfacher auf künftige Leistungen anzurechnen, begrüßen wir.

  4. Bei den Vorschlägen zur stärkeren Digitalisierung der Verwaltung dürfen nicht allein die Anforderungen der Verwaltung bestimmend sein. Die Digitalisierung muss so gestaltet werden, dass alte Menschen oder Menschen mit Behinderung damit zurechtkommen bzw. die notwendige Unterstützung erhalten. 

Weiteres zu Hintergründen und Informationen über die KSR findet sich hier.