09.08.26
Queere Jugendarbeit braucht Zukunft: Lambda retten!

Das Jugendnetzwerk Lambda e. V. steht weiterhin vor einer ungewissen Zukunft. Durch die Streichung der zentralen Bundesförderung ist nicht nur die...

DBSH Berlin 05.08.26
Stellenausschreibung: Werde Teil unseres Teams!

Von September 2026 bis November 2027 möchten wir mit Dir gemeinsam unseren Berufskongress vorbereiten. Wir freuen uns, wenn Du in Berlin oder Umgebung...

Junger DBSH 02.08.26
In Gedenken an Silvia Staub-Bernasconí

Der DBSH trauert um Prof. Dr. Silvia Staub-Bernasconi

Mit dem Tod von Silvia Staub-Bernasconi verliert die Soziale Arbeit eine ihrer bedeutendsten...

06.04.2026

Von: Senior*innen DBSH

Stellungnahme des Senior*innen-DBSH zu Änderungen in der Pflegegesetzgebung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind umfangreiche Änderungen in Bezug auf die Pflegegesetzgebung angedacht. Der Sozialminister von Baden-Württemberg Manne Lucha beabsichtigt unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung Mitwirkungsrechte der Bewohner*innen in den Pflegeeinrichtungen ersatzlos abzuschaffen.

Wir haben damit ein Problem. Ausgerechnet bei den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, den meist auf Pflege und Hilfe angewiesenen Menschen in stationären Einrichtungen möchte der Minister „entbürokratisieren.“ Aus unserer Sicht dient das Vorhaben nicht der „Entbürokratisierung“ sondern der „Entdemokratisierung“ und der Verhinderung von Teilhabe. In einem Schreiben an den Minister kritisieren wir dieses Vorhaben. 

Wir schrieben u.a.: Selbstverständlich kann man das Instrument Heimbeirat kritisch sehen und fragen, ob es sich hier um ein geeignetes Instrument der Teilhabe und Mitbestimmung handelt. Ja, wir meinen, dass dieses Instrument auf den Prüfstand gestellt werden müsste. Vielleicht gibt es andere und bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten, die effizienter für die betroffenen Heimbewohner*innen sind. Wir sind z. Zt. intern in der Diskussion über andere und vielleicht effizientere Möglichkeiten der Mitbestimmung oder Teilhabe und vor allem über einen besseren Schutz der Bewohner*innen von stationären Einrichtungen und deren Interessenvertretung.

So denken wir z. B. daran, dass es ähnlich wie im Krankenhausbereich die Patientenfürsprecher*innen, zukünftig Ombudsfrauen/-männer die Rechte der Heimbewohner*innen quasi anwaltschaftlich wahrnehmen und vertreten. In der Diskussion ist auch, mehr Verantwortung dem jeweiligen Quartier/Gemeinwesen zu übertragen z. B. den Senior*innenräten in den Kommunen oder Stadtteilen“.